Sperrmüll / Schrott
Sperrmüll ist Abfall, der wegen seiner Sperrigkeit oder seines Gewichts nicht in die bereitgestellten Restabfallbehälter passt. Die Abholung des Sperrmülls kann zweimal pro Jahr von Haushalten per Abrufkarte (aus der Abfallfibel) oder hier auch online beauftragt werden.
Grundsätzlich wird kein Sperrmüll aus Haushaltsauflösungen abgefahren. Sperrmüll wird nur bis jeweils 3 m³ und höchstens einer Länge von 2 m abgefahren.
Außerdem ist darauf zu achten, dass der Sperrmüll frühestens am Vorabend des Abholtages ab 18:00 Uhr bereitgestellt wird, um eine illegale Ablagerung von weiterem Abfall zu verhindern. Sollte der Sperrmüll ungeachtet des Abholtermins bereitgestellt werden, wird die Abholung und Entsorgung für den Antragsteller kostenpflichtig. Einzelne Teile dürfen nicht schwerer als 75 kg sein (z. B. keine gusseisernen Öfen, schwere Aquarien …).
Stellen Sie den Sperrmüll dort bereit, an dem auch die Müllbehälter geleert werden, damit die Erreichbarkeit des Müllfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr gewährleistet ist.
Was wird als Sperrmüll angenommen?
Maximale Entsorgung von 3 m³, maximale Kantenlänge 2 Meter.