Restabfall

Auf dieser Seite bekommen Sie einen Überblick, welcher Müll zum Restabfall gehört.

Was gehört zum Restmüll?

Zum Restabfall gehören alle Abfälle, die nicht gefährliche Abfälle (Sonderabfall) sind und die nicht mehr recycelt werden können. Restabfall wird in der Müllverbrennungsanlage ver­brannt und in Strom und Fern­wärme um­gewandelt. Leider landen immer noch zu viele Wertstoffe, die eigentlich recycelt werden könnten, im Rest­müll. Mit konsequenter Müll­trennung kann die Restmüll­menge ganz erheblich reduziert werden.

Ihr Vorteil: Wenn Sie Ihren Ab­fall besser trennen und weniger Abfall in die Restmüll­­tonne werfen, können Sie Ihre Müll­­gebühren durch den Um­­stieg auf kleinere oder weniger Restmüll­­tonnen senken.

Müllsäcke für zusätzlichen Restmüll

Sollten die Restabfallbehälter einmal nicht ausreichen, können zusätzlich Restabfallsäcke zu einer Gebühr von 2,50 € je Sack im Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft erworben werden. Durch den Kauf dieser Abfallsäcke ist die Entsorgung des Restmülls bereits bezahlt.

Was gehört in die graue Rest­müll­tonne?

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Asche (kalt)

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Farben/Lacke (eingetrocknet)

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Fotos, Fotopapier

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Geschenkpapier (beschichtet)

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Grillkohle (kalt)

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Hygieneartikel

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Kehricht

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Keramikabfälle

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Kerzen

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Luftmatratze

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Lumpen

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Papiertaschentücher

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Porzellan

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Regenschirm

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Staubsaugerbeutel

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Tapetenreste

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Windeln

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Zigerettenkippen

Abfallberatung

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