Abfallgebühren

Wir sorgen dafür, dass Ihre Abfälle zuverlässig und umweltgerecht verwertet werden. Dafür fallen Gebühren an, über die Sie sich hier informieren können.

Für Privathaushalte

120 Liter Restmülltonne

Grundgebühr: 49,44 € pro Jahr pro Person
Mietgebühr: 2,40 € pro Jahr
Abfuhrgebühr: 4,20 € pro Abfuhr

240 Liter Restmülltonne

Grundgebühr: 49,44 € pro Jahr pro Person
Mietgebühr: 4,80 € pro Jahr
Abfuhrgebühr: 8,40 € pro Abfuhr

1.100 Liter Restmülltonne

Grundgebühr: 49,44 € pro Jahr pro Person
Mietgebühr: 21,96 € pro Jahr
Abfuhrgebühr: 38,50 € pro Abfuhr

Biotonne

12,00 € pro Jahr

Für Gewerbe

120 Liter

Mietgebühr: 2,40 € pro Jahr
Abfuhrgebühr: 5,40 € pro Abfuhr

240 Liter

Mietgebühr: 4,80 € pro Jahr
Abfuhrgebühr: 10,80 € pro Abfuhr

1.100 Liter

Mietgebühr: 21,96 € pro Jahr
Abfuhrgebühr: 49,50 € pro Abfuhr

Biotonne

75,00 € pro Jahr

Hinweise

Jeder Gebührenschuldner des Kyffhäuserkreises ist verpflichtet, dem Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft jegliche gebührenrelevante Veränderung, insbesondere Zuzug, Wegzug, Todesfall, Geburt von Personen, Wechsel des Grundstückseigentümers oder Betriebsinhabers, innerhalb von einem Monat in Textform anzuzeigen. Geeignete Nachweise wie zum Beispiel Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde sind in Kopie beizufügen, gegebenenfalls die Telefonnummer für Rückfragen. Eine automatische Mitteilung über das Einwohnermeldeamt erfolgt nicht. Die Neuanforderung von Abfallbehältern, Änderungen im Behältervolumen oder die Bestellung zusätzlicher Behälter haben ebenfalls in Textform durch den Eigentümer zu erfolgen.

An-, Ab- und Ummelden von Behältern:

Kontaktformular

Online

umweltamt@kyffhaeuser.de

Per E-Mail

03632 741 88330

Per Fax

Auf dem Postweg:

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft
SG Abfallwirtschaft
Markt 8
99706 Sondershausen

Wer seiner Anzeige- oder Auskunftspflicht nicht, nicht regelmäßig, nicht vollständig oder unrichtig nachkommt, handelt ordnungswidrig und Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 5.000,- € geahndet werden.