Sonderabfall
Was wird als Sondermüll angenommen?
Betriebsmittel (ölverunreinigt)
Fotochemikalien
Haushaltsreiniger
Kleber
Laugen
Lösemittel
Pflanzenschutzmittel
Quecksilber (Thermometer usw.)
Säuren
Schädlingsbekämpfungsmittel
Spraydosen
Verdünner
Achtung!
- Die Schadstoffe dürfen niemals an den Straßenrand oder an den Standplatz abgestellt werden!
Was wird NICHT angenommen?
Asbest
Behältnisse (defekt und unverschlossen)
Munition / Sprengstoffe
Feuerwerkskörper
Infektiöse Abfälle
Bei der Anlieferung am Schadstoffmobil sollte darauf geachtet werden, dass die Schadstoffe möglichst in der Originalverpackung und in Einzelbehältnissen abgegeben werden. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht übersteigen! Für Haushalte erfolgt die Abnahme von haushaltsüblichen Mengen bis 100 kg ohne Zusatzkosten. Auch Gewerbebetriebe haben die Möglichkeit, kostenpflichtig bis 100 kg Sonderabfälle abzuliefern. Dieses ist vorher schriftlich im Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft anzumelden.
Ätzend, reizend
Oxidierend
Giftig, sehr giftig