Erteilung einer Einzugsermächtigung

Einfach, schnell und bequem Ihre Abfallangelegenheiten regeln.

SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)

An
Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft
Markt 8, 99706 Sondershausen

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE88KYF00000063084

Persönliche Angaben des Kontoinhabers

Ihr Name(erforderlich)
Ihre Adresse(erforderlich)

Bankverbindung

Weitere Angaben

Die Mandatsreferenznummer finden sie auf dem letzten Gebührenbescheid.
Die Einzugsermächtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Fälligkeitsdatum dem Amt vorliegen!
Grundstück
Hier ist die Adresse anzugeben, für dessen Grundstück die Einzugsermächtigung erteilt wird und die Mandatsreferenznummer nicht bekannt ist. Z.B. abweichende Anschrift eines Mietobjektes oder Gewerbebetriebes.

Hinweis

Ich ermächtige das Landratsamt Kyffhäuserkreis die Abfallgebühren von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Landratsamt Kyffhäuserkreis auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Abfallberatung

Sie haben noch Fragen? Unser Team steht Ihnen gern zur Verfügung.