Abfallgebühren
Wir sorgen dafür, dass Ihre Abfälle zuverlässig und umweltgerecht verwertet werden. Dafür fallen Gebühren an, über die Sie sich hier informieren können.
Für Privathaushalte
120 Liter Restmülltonne
Grundgebühr: 49,44 € pro Jahr pro Person
Mietgebühr: 2,40 € pro Jahr
Abfuhrgebühr: 4,20 € pro Abfuhr
240 Liter Restmülltonne
Grundgebühr: 49,44 € pro Jahr pro Person
Mietgebühr: 4,80 € pro Jahr
Abfuhrgebühr: 8,40 € pro Abfuhr
1.100 Liter Restmülltonne
Grundgebühr: 49,44 € pro Jahr pro Person
Mietgebühr: 21,96 € pro Jahr
Abfuhrgebühr: 38,50 € pro Abfuhr
Biotonne
12,00 € pro Jahr
Für Gewerbe
120 Liter
Mietgebühr: 2,40 € pro Jahr
Abfuhrgebühr: 5,40 € pro Abfuhr
240 Liter
Mietgebühr: 4,80 € pro Jahr
Abfuhrgebühr: 10,80 € pro Abfuhr
1.100 Liter
Mietgebühr: 21,96 € pro Jahr
Abfuhrgebühr: 49,50 € pro Abfuhr
Biotonne
75,00 € pro Jahr
Hinweise
Jeder Gebührenschuldner des Kyffhäuserkreises ist verpflichtet, dem Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft jegliche gebührenrelevante Veränderung, insbesondere Zuzug, Wegzug, Todesfall, Geburt von Personen, Wechsel des Grundstückseigentümers oder Betriebsinhabers, innerhalb von einem Monat in Textform anzuzeigen. Geeignete Nachweise wie zum Beispiel Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde sind in Kopie beizufügen, gegebenenfalls die Telefonnummer für Rückfragen. Eine automatische Mitteilung über das Einwohnermeldeamt erfolgt nicht. Die Neuanforderung von Abfallbehältern, Änderungen im Behältervolumen oder die Bestellung zusätzlicher Behälter haben ebenfalls in Textform durch den Eigentümer zu erfolgen.
An-, Ab- und Ummelden von Behältern:
Kontaktformular
Online
umweltamt@kyffhaeuser.de
Per E-Mail
03632 741 88330
Per Fax
Auf dem Postweg:
Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft
SG Abfallwirtschaft
Markt 8
99706 Sondershausen
Wer seiner Anzeige- oder Auskunftspflicht nicht, nicht regelmäßig, nicht vollständig oder unrichtig nachkommt, handelt ordnungswidrig und Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 5.000,- € geahndet werden.